



Seit das Risiko der Pflegebedürftigkeit durch die Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes abgesichert ist, soll das Leistungsprinzip “ambulant vor stationär“ dafür sorgen, das pflegebedürftige Menschen solange wie möglich in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung leben können. Dies haben wir uns zum Ziel gesetzt. Unser Team ist durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen immer auf dem neusten Wissensstand der Pflege, um eine gleichbleibend überdurchschnittliche Qualität der Pflegekräfte zu gewährleisten.
Als Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen sowie weiteren Kostenträger wie z. B. Sozialhilfeträger, beraten wir sie gerne über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten.
Pflegeleistungen nach SGB XI z. B.:
Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit und einer Einstufung in die Pflegegrad 1, 2, 3, 4, 5 können die Kosten unter gewissen Voraussetzungen mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Behandlungspflege nach SGB V z. B.:
Gerne übernehmen wir die Versorgung der häuslichen Krankenpflege für Sie, die Ihr behandelnder Arzt verordnet hat.
Hauswirtschaftliche Versorgung:
Pflegenachweise:
24 Stunden Rufbereitschaft:
Familienpflege:
Hausnotruf
Betreuung zu Hause:
Verhinderungspflege: